Orientierungsstufe

| Eltern-Informationen 5. Klassen Schuljahresbeginn (LINK)|

Die Orientierungsstufe als Pädagogische Einheit

Die Orientierungsstufe umfasst die Klassenstufen 5 und 6. Da sie als pädagogische Einheit gilt, findet nach Beendigung von Klasse 5 noch keine Versetzung statt. Somit gelangen alle Schülerinnen und Schüler automatisch in die Jahrgangsstufe 6. Erst danach findet ein Versetzungsentscheid in die Jahrgangsstufe 7 statt.

Überprüfung der Schullaufbahnentscheidung – Zusammenarbeit Schule/Elternhaus

Ziel der Orientierungsstufe ist es, zu entscheiden, ob das Gymnasium die richtige Schule Schulart für Ihr Kind ist. Hierfür gibt man zwei Jahre Zeit. Bei einem Großteil der Kinder stellt sich diese Frage nicht.
Für manche Kinder ist der Übergang auf „die große Schule“ allerdings eine Herausforderung. Das betrifft vor allem das Organisieren und Strukturieren des Schulalltags und der Hausaufgaben. In diesen Fällen ist es wichtig und richtig, den Kindern ausreichend Zeit zu geben, sich zu entwickeln, um dabei eigene neue Arbeits- und Lernstrategien zu entdecken und zu festigen.
Für manche Kinder wird es aber auch von entscheidender Bedeutung sein, dass wir als Schule und Sie als Elternhaus im Sinne eines gemeinsamen Erziehungsauftrags die Kinder gemeinsam begleiten und unterstützen. Diese Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist für uns ein hohes Gut. Die gemeinsamen Anstrengungen haben in der Vergangenheit vielen Kindern geholfen, Anfangsschwierigkeiten zu überwinden.

Der Übergang auf das OWG

Mit vielerlei Aktionen und Maßnahmen gelingt es uns, unseren neuen Schülerinnen und Schülern einen sanften Übergang von der Grundschule zu ermöglichen. Dies sind u.a.
• ein Tag der offenen Tür speziell für die Kinder aus der 4. Klassen der umliegenden Grundschulen im November/Dezember,
• ein Kennenlernnachmittag in der letzten Schulwoche, bei dem die Kinder der einzelnen Klassen kennenlernen,
• zwei Intensivtage gleich zu Beginn des Schuljahres, an denen die Klassenregeln erstellt und die Klassengemeinschaft gestärkt werden,
• eine Schulhausrallye, bei der die Kinder das Schulhaus erkunden können,
• ein Methodentag zum Thema „Wie organisiere ich meinen Schulalltag?“,
• eine Busschulung.
• …

Klassenleiterstunde

Das Zusammenfinden in einer neuen Klassengemeinschaft ist für den Schulalltag von großer Bedeutung. In der Klassenleiterstunde, die einmal in der Woche stattfindet, werden deshalb vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Klassengemeinschaft zu stärken. Hierbei tagt auch häufig der „Klassenrat“, um gemeinsam Probleme zu überwinden. Außerdem werden vielfältige allgemeine Arbeits- und Lernmethoden eingeübt und gefestigt.

Primärprävention

Seit dem Schuljahr 2024/2025 führen wir in der Orientierungsstufe ProPp durch. ProPp ist ein Programm zur Primärprävention des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz (PL).
Bei diesem Programm geht es darum, Schülerinnen und Schüler zu stärken, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und ihre sozialen Kompetenzen zu festigen. Die Verbesserung des täglichen Miteinanders und einer Kultur der gegen¬seitigen Anerkennung ist eine wesentliche Voraussetzung für effektives Lernen und Arbeiten einerseits und für ein gewaltfreies Miteinander andererseits. Ziel ist es, die Selbst- und Fremdwahrnehmung des einzelnen Kindes zu fördern und das Klima einer Klasse insgesamt positiv zu beeinflussen. Um dies zu erreichen, nutzen wir die zusätzliche Klassenleiterstunde in den Klassen 5 und 6.

Fremdsprache

In der 5. Klasse beginnen wir mit Französisch und Latein als erste Fremdsprachen. Weitere Informationen zu diesem so genannten “romanischen Einstieg” finden Sie hier (LINK). Englisch setzt dann als zweite Fremdsprache in 6. Klasse ein.

Klassenfahrt

Gegen Ende der 5. Klasse findet eine dreitägige Klassenfahrt nach Homburg in die dortige Jugendherberge statt. Alle 5. Klassen verbringen die Zeit mit gemeinsamen Aktionen innerhalb des Jahrgangs, aber auch innerhalb der Klasse. Auf dem Programm stehen u.a. der Besuch eines Kletterparks, der Schlossberghöhlen und des Römermuseums im benachbarten Schwartenacker.

Rechtliches im Zusammenhang mit dem Schullaufbahnwechsel und dem Versetzungsentscheid nach der 6. Klassen

Es gelten die Bestimmungen der Schulordnung § 19 (externer LINK)

OWG Dahn