Wetterbericht: Warnung vor Glatteis
Hinweis auf ÜSchO § 33 (5): Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z. B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Sollten die Schulbusse witterungsbedingt nicht fahren, sind die Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet, die Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen.
Bitte melden Sie in diesem Fall ausnahmsweise Ihr Kind nicht telefonisch im Sekretariat ab, damit die Leitungen nicht überlastet sind. Bitte melden Sie Ihr Kind entweder in Untis oder per Email ab.
